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Laudatio für Hans Heiner Kühne

Das Werk und die Persönlichkeit von Professor Kühne zu erfassen und darzustellen ist keine einfache Aufgabe. Nicht nur weil er ein Pionier im Bereich des Europäischen Strafprozessrechts ist, sondern auch und vor allem, weil er kein Vorbild zur Nachahmung ist. Nicht weil alles, was er in seinem Leben erreicht hat, nicht nachahmungswert ist, sondern (umgekehrt) deswegen, weil ein solches Leben für den Durchschnittsmenschen sich schlechterdingsals unerreichbar erweist. Über seinewissenschaftliche Forschungsarbeit und Lehrtätigkeit hinaus, die allerdings sich in unterschiedlichen Rechtskulturen entwickelt hat und von der Kenntnis mehrerer Fremdsprachen begleitet wird, hat Professor Kühne eine geradezu parallele Laufbahn als Geigervirtuose, während er auch zum Orchesterdirigenten studierte und zwar mit einem Lehrer der kein geringer als Herbert von Karayan war. Die künstlerische Seite seiner Persönlichkeit hat ihn aber nicht abgewendet, sich mit höchst riskanten Sports zu befassen, wie Fallschirmspringen, ganz zu schweigen von anderen, vielleicht noch gefährlicher Sporttätigkeiten.

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Die „Vernunft des rechtstreuen Bürgers“ als Freiwilligkeitskriterium beim Rücktritt vom unbeendeten Versuch

Der Begriff der Freiwilligkeit beim unbeendeten Versuch stellt eine sehr heikle Problematik dar, die trotz der zahlreichen Bemühungen zu deren Erklärung, kaum eine befriedigende Behandlung erfahren hat. Die Gründe dafür sind mehrere: Der erste liegt in der Unzulänglichkeit der bisher vorgeschlagenen Theorien zur begrifflichen Konzipierung der Freiwilligkeit. Der zweite aber liegt darin, dass zahlreiche Fälle, die unter der Rubrik der Freiwilligkeit behandelt werden, in Wirklichkeit der Problematik eines logisch vorausgehenden Stadiums gehören, nämlich dem Begriff der Tataufgabe sowie dem des fehlgeschlagenen Versuchs.

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H. H. Jescheck und die griechische Strafrechtswissenschaft

Die Bedeutung des Werkes von H. H. Jescheck für die griechische Strafrechtswissenschaft und Strafrechtspflege im Allgemeinen ist ohne Zweifel sehr beachtenswert aber auch multidimensional gewesen. Zum einen haben seine Arbeiten, besonders sein Lehrbuch, das strafrechtliche Denken in Griechenland in großem Umfang geprägt, was eine entsprechende Resonanz auf die Rechtsprechung mit sich getragen hat. Zum anderen aber bestand über mehrere Jahrzehnte, schon aus den sechziger Jahren, eine ständige und enge Verbindung zwischen dem M.P. Institut für Ausländisches und Internationale Strafrecht und Nachwuchsstrafrechtlern aus Griechenland, die die Hilfsbereitschaft und wohlwollende Unterstützung des Instituts in mehrerlei Hinsicht genießen konnten. Viele griechischen Schüler Jeschecks sind heute prominente Vertreter der Strafrechtswissenschaft wie Prof. Courakis mit seiner Dissertation „Zur sozialethischen Begründung der Notwehr“ und Ass. Professor Livos mit seiner Dissertation „Grundlagen der Strafbarkeit wegen Hochverrats“.

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